Inhalt: NS-Gleichschaltung
zum Ermächtigungsgesetz
Hitler 1938 in einer Ansprache
"Diese Jugend, die lernt ja nichts anderes als deutsch denken, deutsch handeln.
Und wenn nun dieser Knabe und dieses Mädchen mit ihren zehn Jahren in
unsere Organisationen hineinkommen ... , dann kommen sie vier Jahre später
vom Jungvolk in die Hitlerjugend, und dort behalten wir sie wieder vier Jahre,
und dann geben wir sie erst recht nicht zurück in die Hände unserer
alten Klassen- und Standeserzeuger, sondern dann nehmen wir sei sofort in
die Partei oder in die Arbeitsfront, in die SA oder in die SS, in das NSKK
(National-Sozialistisches Kraftfahr-Korps) und so weiter. Und wenn sie dort
zwei Jahre oder anderthalb Jahre sind und noch nicht ganze Nationalsozialisten
geworden sein sollten, dann kommen sie in den Arbeitsdienst und werden dort
wieder sechs und sieben Monate geschlieffen, alle mit einem Symbol, dem deutschen
Spaten. Und was dann nach sechs oder sieben Monaten noch an Klassenbewusstsein
oder Standesdünkel da oder da noch vorhanden sein sollte, das übernimmt
dann die Wehrmacht zur weiteren Behandlung auf zwei Jahre. Und wenn sie dann
nach zwei oder drei oder vier Jahren zurückkehren, dann nehmen wir sie,
damit sie auf keinen Fall rückfällig werden, sofort wieder in SA,
SS und so weiter. Und sie werden nicht mehr frei ihr ganzes Leben ..."