Das bedingungslose Grundeinkommen ist eine schöne Idee, die aber letztlich eine Mogelpackung ist. da zwei völlig verschiedene Modelle miteinander vermischt werden. Dies gelingt unter anderem damit, dass der Initiativtext völlig vage bleibt:
Die Bundesverfassung vom 18. April 1999 wird wie folgt geändert:
Art. 110a (neu) bedingungsloses Grundeinkommen
1. Der Bund sorgt für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.
2. Das Grundeinkommen soll der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen.
3. Das Gesetz regelt insbesondere die Finanzierung und die Höhe des Grundeinkommens.
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Wer kriegt das BGE?
Schweizer Wohnsitz
Betrachtet man Punkt 2, fällt auf, dass sehr allgemein von „Bevölkerung“ die Rede ist. Rechtlich gesehen gehören zur Bevölkerung „alle Personen mit Wohnsitz im Staatsgebiet“ (Wikipedia). Macht man sich klar, dass ein Grossteil der Menschen mit weniger als 1000 Dollar pro Jahr auskommen müssen, würden wohl am Tag der erfolgreichen Abstimmung Millionen Menschen ihren Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen versuchen… Es wäre ein lukratives Geschäft, Wohnungen an möglichst viele Mieter aus Tieflohnländern zu vermieten (z.B. 1 Zimmer für 10 Personen à je 500 Franken – Riesenrendite für den Vermieter) – und diese Mieter könnten mit dem BGE ein sparsames Leben führen und noch mehr Geld nach Hause schicken, als sie dort je verdient hätten… Und das vollkommen bedingungslos. Ein ähnliches Beispiel scheint sich zurzeit in Landshut abzuspielen (spiegel.de), wo HartzIV Gelder missbräuchlich beantragt werden.
Doch auch für „Alteingesessene“ ergäben sich grundlegende Herausforderungen. Dürfte ich als Mensch mit Wohnsitz in der Schweiz 10 Monate pro Jahr mein Leben irgendwo in der Karibik am Strand verbringen, wo 2500 Franken ein kleines Vermögen sind? 14 Monate? 20 Monate? Oder maximal 2 Wochen oder 2 Tage das Land verlassen, da sonst „BGE-Betrug“ vorliegen würde und ich meinen Wohnsitz nicht mehr in der Schweiz hätte?
Bevor wir uns mit dem BGE überhaupt auseinandergesetzt haben, ergeben sich offensichtlich bereits Bedingungen, die für das BGE gelten müssten. Während die Problematik mit dem Wohnsitz vielleicht noch geregelt werden könnte, ergeben sich noch weit gravierendere Probleme.
Die selbstversorgende WG
So könnte ich mich beispielsweise mit 9 Leuten zusammentun, ein Haus kaufen und wir hätten 25000 Franken im Monat einfach so, bedingungslos zur Verfügung. Natürlich würden wir auch weiterhin arbeiten, wie die BGE- Befürworter uns gerne Glauben machen: wir würden das Haus mit der Zeit in ein kleines Schloss verwandeln, Bilder malen, Musik machen, unsere künstlerischen und handwerklichen Begabungen ausleben; aber auch im Garten Gemüse anbauen, Haus- und Nutztiere halten und uns fast zu Selbstversorgern entwickeln. Bloss ohne dabei dem Staat, der uns dieses Leben ermöglichen würde, etwas abzugeben. Wir kriegten also 300’000 Franken pro Jahr – ohne dem Staat dafür etwas abzugeben, ausser vielleicht etwas Mehrwertsteuer. Denn auch Lohn- oder Vermögenssteuern müssten wir natürlich nicht zahlen, wenn wir es geschickt machen würden. Dass da etwas faul ist, erscheint offensichtlich.
Ein Paradies für Familien
Doch nicht nur wir kriegten viel Geld, sondern auch all jene, die schon heute nicht für Lohn arbeiten kriegten 2500 Franken, Kinder 625 Franken. Sprich eine Familie, die beispielsweise bislang mit 5000 Franken Einkommen auskommen musste, kriegte neu bei 2 Kindern 6250 Franken ohne Gegenleistung. Das ist in der Schweiz nicht viel, aber wenn man keinen Arbeitsweg und alle Zeit der Welt hat auch viel mehr als das Existenzminimum. Der Anreiz einen Job anzunehmen, der anstrengend oder unangenehm ist, läge annähernd bei Null, was volkswirtschaftlich ein Fiasko wäre. Doch so weit würde es wohl gar nicht kommen, da die Finanzierung des BGE völlig illusorisch ist und der Staat schon nach wenigen Monaten nicht mehr imstande wäre, das BGE auszuzahlen.
Zwei Versionen von BGE
In Punkt 3 des Initiativtextes steht, dass die Finanzierung des BGE durch ein Gesetz geregelt werden sollte. Doch auch mit dem besten Gesetz könnte dies nicht gelingen, da das BGE schlicht unfinanzierbar wäre – auch wenn angeblich nur 25 Milliarden Franken jährlich fehlen sollten, wie behauptet wird. Doch dabei wird vieles ausgeblendet.
Version 1: BGE „aus dem Nichts“
Unfinanzierbarkeit
Es scheint mindestens zwei verschiedene Versionen von BGE zu geben, die oftmals vermischt werden, was zu zusätzlicher Konfusion führt.
Gemäss der einen Version soll das BGE angeblich so funktionieren, dass der Staat allen das BGE von z.B. 2500 Franken auszahlt und der Arbeitgeber dann bei einem früheren Lohn von 5000 Franken nur noch 2500 Franken als Lohn auszahlt. Der Arbeitnehmer kriegte so den gleichen Lohn wie vorher (2500 Franken BGE, 2500 Franken Lohn), der Arbeitgeber müsste aber nur 2500 Franken Lohn auszahlen, was seine Wettbewerbsfähigkeit steigern würde. Woher allerdings der Staat diese 2500 Franken für ALLE Lohnangestellten (plus für die Erwerbslosen) nehmen soll, bleibt völlig unklar. Dass diese Version unfinanzierbar wäre, ist völlig offensichtlich – gemäss Bundesrat würde sie 153 Milliarden jährlich kosten (vgl. weiter unten). Die Produktion würde natürlich massiv günstiger, aber wäre eben auch unterfinanziert, weil das BGE andersweitig finanziert werden müsste – beispielsweise durch eine absurd hohe Mehrwert- oder Lohnsteuer. Denn natürlich kann man nicht einfach Tieflöhne einführen, die die Konkurrenzfähigkeit erhöhen, den Menschen dann aber „aus dem Nichts“ vom Staat ein BGE auszahlen, so dass man am Schluss wieder Löhne hätte wie in einem Hochlohnland.
Viel Arbeit für minimale Lohnerhöhung
Zudem würde die Arbeitsmotivation vor allem für „unangenehme“, aber volkswirtschaftlich notwendige Jobs massiv sinken: heute muss ein Arbeitnehmer 100 Prozent arbeiten, um am Ende des Monats z.B. 5000 Franken mehr auf dem Konto zu haben. Mit dem BGE müsste er 100 Prozent arbeiten, um am Ende 2500 Franken mehr auf dem Konto zu haben (2500 Franken BGE sind ja gesichert). Der erarbeitete Teil am Einkommen würde sinken und man müsste für ein geringes Plus an Lohn viel mehr arbeiten. Bei 50 Prozent Arbeit würde er in diesem Beispiel 1250 Franken mehr erhalten, ein Verhältnis, das vor allem für tiefe Löhne ein absoluter Motivationskiller wäre.
Version 2: BGE als Teil der Lohnarbeit
Scheinbare Finanzierbarkeit
Die zweite Version des BGE erscheint auf den ersten Blick einleuchtender – wird aber oft mit der ersten Version vermischt. Dies zeigt sich besonders schön in einer Zeitungsmeldung von Anfang März 2016 (z.B. hier). So war gemäss dem Bundesrat (Originaldokument) der Finanzierungsfehlbetrag für das BGE plötzlich von 153 Milliarden auf 25 Milliarden jährlich geschrumpft. Was war geschehen?
Gemäss Version 1 fehlten 153 Milliarden. In Version 2 würden aber die Erwerbseinkommen bis zur Höhe des BGE abgeschöpft (eine einfache Grafik dazu finden Sie hier). Faktisch würde das bedeuten, dass der Arbeitgeber die ersten 2500 Franken vom Lohn an den Staat abliefern und dieser dann das BGE an den Arbeitnehmer auszahlen würde. Die Kosten für den Arbeitgeber würden damit im Gegensatz zu Version 1 gleich bleiben, was den Finanzierungsfehlbetrag natürlich gewaltig verringern würde. Gemäss Bundesrat würden so 128 Milliarden abgeschöpft und es bliebe der Fehlbetrag von 25 Milliarden jährlich (vgl. hier, Seite 3). Gleichwohl könnte man auf den ersten Blick von einem bedingungslosen Grundeinkommen reden, da der Arbeitnehmer auch bei einer Kündigung ohne Unterbruch das BGE vom Staat erhalten würde.
Die Arbeitnehmer würden also bei Version 2 ihr BGE selbst bezahlen und nur das BGE für die nicht erwerbstätige Bevölkerung müsste zusätzlich finanziert werden, da ja alle mit Wohnsitz in der Schweiz ein BGE erhalten würden. Dass es dafür weitere Finanzierungsquellen bräuchte, ist offensichtlich und wird im Abschnitt „scheinbare Finanzierung“ weiter unten erörtert. Klar wäre jedenfalls, dass mit jeder Person, die sich nicht mehr anstellen liesse die Finanzierbarkeit problematischer würde. Denn jeder, der sich nicht mehr anstellen liesse, würde weiterhin 2500 Franken erhalten – aber zugleich 2500 Franken weniger (via Arbeitgeber) an den Staat abgeben. Dieser Effekt wäre allerdings mit den Effekten auf die Arbeitsmotivation zu erwarten.
Viel Arbeit für noch geringere Lohnerhöhung
Möchte der Arbeitnehmer beispielsweise nur Teilzeit arbeiten, ergäben sich bei Version 2 je nach Berechnungsweise noch extremere Auswirkungen als bei der ersten Version. So käme es für ihn beim Beispiel 5000 Franken Nettolohn auf dasselbe hinaus, ob er gar nicht oder 50% arbeiten würde – in beiden Fällen kriegte er 2500 Franken (50% von 5000 Franken, wobei 2500 so oder so ausbezahlt würden). Im Unterschied zur ersten Version würde hier der 100% Lohn nicht 2500 Franken, sondern 5000 Franken betragen, wovon einfach 2500 Franken vom Arbeitgeber an den Staat und vom Staat an den Arbeitnehmer gehen würden (letztlich ein Mehraufwand). Das BGE wäre also hier faktisch Bestandteil des Lohns, weshalb die zweite Version auch besser finanzierbar wäre. Dies würde aber bedeuten, dass es eben für 50% Arbeit keinen zusätzlichen Lohn gäbe, für 60% Arbeit nur 500 Franken, für 80 Prozent 1500 Franken. Auch das motivatorisch ein Supergau, zumal wir hier in der Regel nicht von Arbeiten reden, die man aus Freude macht, sondern von Brotjobs, die auch in einem Land mit BGE gemacht werden müssten.
Kein Stundenlohn mehr? Schwarzarbeit?
Es käme allerdings noch schlimmer. So wäre es wohl nicht mehr möglich zum Stundenlohn angestellt zu werden oder dieser müsste extrem hoch besteuert werden. Denn die ersten 2500 monatlich erarbeiteten Franken gingen ja immer an den Staat – wie sollte das mit Stundenlohn umzusetzen sein? Dass jemand die ersten z.B. 80 Stunden gar keinen Lohn erhält? Lohn einkassiert und am Ende des Monats alles Erworbene bis 2500 Franken an den Staat abgibt? Brutto oder Netto? Welche Auslagen dürften abgezogen werden? Oder müsste man Stundenlohn einfach pauschal beispielsweise mit 50 Prozent besteuern? Und jemand, der viele Stunden arbeitet, würde so viel mehr als den BGE-Betrag an den Staat abgeben? Wer würde kontrollieren, dass dann nicht einfach schwarz gearbeitet würde?
Stundenlohn wäre jedoch wohl äusserst beliebt, zumal sich Teilzeitarbeit wie gezeigt kaum lohnen würde. Wenn ich 2500 Franken einfach so ausgezahlt erhalte, könnte ich mit Stundenlohn mein BGE leicht und flexibel etwas aufstocken. Und dies würde wohl auch geschehen – bloss schwarz. Ein BGE-Bezüger, der nicht offiziell arbeitet, hätte viel Zeit. Zeit, um dem Nachbarn den Rasen zu mähen, um Haare zu schneiden etc. etc. Alles im Stundenlohn oder im Austausch gegen eine andere Dienstleistung. Was wohl ganz im Sinne der Befürworter des BGE wäre, wäre für dessen Finanzierung fatal.
Denn finanziert würde das BGE ja zum grössten Teil aus „offiziellen“ Jobs im Angestelltenverhältnis. Alle, die für einen Lohn von über 2500 Franken arbeiten, würden „ihr“ BGE selber finanzieren und vermutlich durch eine erhöhte Lohnsteuer auch das BGE aller anderen mitfinanzieren. Je weniger Leute aber einen „offiziellen“, nicht auf Stundenlohn basierenden Job machen würden, desto grössere Löcher ergäben sich in der Finanzierung. Und je höher die Lohnsteuer, desto weniger Anreiz gäbe es, überhaupt noch zu arbeiten. Für gut Verdienende würde es sich bald lohnen ins Ausland auszuwandern – womit das Finanzierungsloch noch grösser würde.
Scheinbare Finanzierung
Steuererhöhungen und Inflation
Egal, welche Version man wählt, das BGE liesse sich auch gemäss der Befürworter nicht ohne Zusatzeinnahmen finanzieren, da es ja alle erhalten würden, die heute keinen Lohn erhalten (die Hausfrau, Kinder, die Freiwilligenarbeiterin, die Pensionisten, die IV-Bezüger etc.). Um dies zu finanzieren, wird eine Erhöhung der Mehrwertsteuer vorgeschlagen. Dieser Vorschlag ist deshalb absurd, da er alle treffen würde und damit das BGE quasi einfach gesenkt würde. Würde man nur als Beispiel die Mehrwertsteuer auf 50% erhöhen müssen, wäre das BGE faktisch fast 50% weniger wert (die Preise wären ja 50% höher, also könnte ich mir mit 2500 Franken viel weniger kaufen) und müsste deshalb massiv erhöht werden. Hyperinflation wäre wohl die Folge. Finanzierte man das BGE mit Aufschlägen auf Löhnen über 2500 Franken, würden „offizielle“ Jobs noch unattraktiver und die Schattenwirtschaft noch weiter explodieren. Zudem würde das Steuersubstrat regelrecht erodieren: wer bislang 6000 Franken versteuert, würde künftig die ersten 2500 Franken zu hundert Prozent abgeben (= 100% Steuer zur Finanzierung des BGE) und nur noch die zusätzlichen 3500 Franken regulär versteuern. Das bisherige Steueraufkommen (für alle regulären staatlichen Leistungen) müsste also durch viel kleinere Lohnbeiträge finanziert werden, was zu einer faktischen Steuererhöhung führen würde. Damit würde sich das Arbeiten vor allem im Niedriglohnbereich noch weniger rentieren.
Bürokratieabbau? Von wegen!
Eine Finanzierung über Mehrwert- oder Lohnsteuern könnte unmöglich funktionieren. Doch auch ein weiteres Standbein der Finanzierung des BGE ist nicht wirklich durchdacht. So soll durch das BGE die Verwaltung massiv verkleinert werden, was zu Kosteneinsparungen führen sollte. Wenn jede und jeder 2500 Franken einfach so erhält, bräuchte es weniger Verwaltung. So weit so einleuchtend – bloss wäre dem kaum so, da ein völlig bedingungsloses Grundeinkommen sowieso undenkbar ist.
So bräuchte es wie erwähnt nur schon die Bedingung, dass man mit dem Geld nicht die meiste Zeit in einem Niedriglohnland verbringen dürfte. Es müsste kontrolliert werden, wer das BGE erhält. Bei Version 1 bräuchte es wohl weniger Kontrollen, dafür wäre sie absolut unfinanzierbar. Version 2 wäre zwar eher finanzierbar, dafür wäre sie nicht mehr bedingungslos. Es müsste kontrolliert werden, dass die Arbeitgeber die 2500 Franken auch wirklich an den Staat abliefern würden und Stundenlöhne wie Schwarzarbeit müssten unterbunden werden, da es starke Anreize gäbe, so den Staat zu hintergehen.
Da das BGE sowieso ausgezahlt würde, könnte ein Deal in etwa so aussehen: der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer 1500 Franken mehr, wenn dieser akzeptiert, dass er nicht „offiziell“ angestellt wird und somit der Arbeitgeber dem Staat die 2500 Franken vorenthalten kann. Da der Arbeitnehmer die 2500 Franken vom Staat sowieso erhält, würde der Arbeitgeber in diesem Beispiel 1000 Franken sparen (2500 Franken weniger an den Staat, dafür 1500 Franken zusätzlichen Lohn für den Arbeitnehmer) und der Arbeitnehmer 1500 Franken mehr einnehmen – ein zu verlockender Deal, der aber kaum unterbunden werden könnte. Auch beim zu unterbindenden Stundenlohn und dem Verhindern von Schwarzarbeit wäre ein immenser Kontrollapparat vonnöten. Denn wie man aus anderen Bereichen weiss, ist der Mensch beim Umgehen von Regeln zu seinem Vorteil äusserst phantasievoll.
Der Bürokratieabbau wäre aber auch deshalb nicht so stark, da im Sozialbereich ja nicht nur Renten ausbezahlt werden, sondern auch Beratungen und Begleitungen durchgeführt werden. Und was geschähe mit all jenen, die heute mehr als 2500 Franken vom Staat erhalten? Die Durchschnittskosten für einen Heiminsassen sollen bei über 8000 Franken liegen – würden diese nicht mehr ausbezahlt? Oder wer würde kontrollieren, wer darauf Anspruch hat und wer nicht?
Fazit
So faszinierend die Idee eines BGE ist, so offensichtlich handelt es sich dabei um eine sympathische, aber völlig unrealistische und letztlich absurde Idee. Es handelt sich dabei nicht um eine mögliche Alternative, sondern um eine völlig weltfremde Utopie, die mit einfachen Argumenten entlarvt werden kann. Doch die „Gläubigen“ werden sich einmal mehr nicht dadurch beeindrucken lassen und verschiedene Versionen durcheinanderbringen, um so eine scheinbare Möglichkeit zu postulieren. Tragisch ist allerdings, dass in der Schweiz ernsthaft darüber abgestimmt werden muss, ein Zeichen dafür, dass man sich überlegen müsste, die Schwelle für Volksinitiativen höher zu legen.
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