Inhalt: Begriffe des
Islam (alphabetisch)
Diese Liste ist grösstenteils dem Buch "Schnellkurs
Islam" von Walter M. Weiss entnommen. (Köln 1999, S. 172-175)
Vieles basiert aber auch auf verschiedenen Darstellungen
-
Allah: arabisches Wort für Gott
-
Araber: semitischer Volksstamm, verwandt mit Israeli (nach der Überlieferung
sind beide Nachfolger je eines Sohnes Abrahams). Geeint vor allem durch
die Sprache (arabisch) und denselben Glauben (Islam), wobei es nichtmuslimische
Araber ebenso gibt wie muslimische Nichtaraber
- Ayatollah: Ehrentitel im
schiitischen Islam
- Basar: persische Bezeichnung
für den Markt (suk)
- Bid'a: Grundsätzlich
jede Anordnung, Handlung oder Aufhebung einer Vorschrift, die im islamischen
Sinne als religiös zulässig gelten kann, ohne dass sie - wenigstens
in dieser Form - zu Lebzeiten des Propheten existiert hätte. Wird
als "Neuerung" aber auch als "Ketzerei" verstanden.
-
Bilderverbot: wird aus Hadith abgeleitet
- Burqu': Schleier, der nur
einen schmalen Augenschlitz freilässt
- Derwisch: Islamischer Mystiker
- Diwan: Oberstes Verwaltungsgremium
in einem islamischen Staat
- Dschahiliya: Bezeichnung
für das sogenannte "Zeitalter der Unwissenheit" - den kulturellen und
religiösen Status der Gesellschaft in vorislamischer Zeit
- Dschihad: Der "Heilige Krieg",
genauer "Anstrengung auf dem Wege Gottes".
- Mystische Sufis
meinen damit das vom Koran auferlegte innere Bemühen um die persönliche
Erfüllung des göttlichen Gesetztes - also die eigene sittliche Vervollkommnung.
- Dschihad wird oft mit Krieg in Verbindung gebracht - meinte aber wohl ursprünglich die Anstrengung, Nichtmuslime von einem Übertritt zum Islam zu überzeugen
- kann aber auch so verstanden werden, dass jeder Muslim die Pflicht hat, mitzuhelfen die Welt - auch mit militärischen Mitteln - zum Islam zu bringen, wobei Waffenstillstände erlaubt, Friedensschlüsse jedoch nicht erlaubt sind
- Zweck dieser Form von Dschihad ist es, der Welt das islamische Recht zu bringen
- auch politisches Engagement unter ganz bestimmten Voraussetzungen:
- offensiv darf er nur von einem vollberechtigten Nachfolger des Propheten geführt werden - ein solcher lebt heute nicht (auch wenn Osama bin Laden sich dafür halten mag), weshalb nur ein Verteidigungskampf geführt werden darf.
- Religion darf mit Waffengewalt verbreitet werden - Nichtmuslime müssen aber vor Wahl gestellt werden, ob sie konvertieren wollen. Für andere Monotheisten gilt sanftere Regel
- Dschihad ist erlaubt, wenn Gläubige (inkl. Juden und Christen) an der Ausübung ihrer Religion gehindert werden - Bsp. Kreuzzüge!
- in der bisherigen Geschichte wurde unter Dschihad fast immer als etwas Defensives verstanden
- Ehe: Muslime sollen heiraten und soviele Kinder haben, wie sie ernähren und unterhalten können (je grösser am Jüngsten Tag die "Umma" ist, desto besser
- El Kuds: vgl. Jerusalem
- El Qaida: weltumspannendes, islamisches Terrornetz
- Fatwa: Von Religionsgelehrten erstelltes Gutachten bezüglich Fragen religiös-rechtlicher Natur
- Gastfreundschaft: Elementares Element im auf der Wüste basierenden Islam. Ein Gast darf nie abgewiesen, muss immer verköstigt werden. Besonders ausgeprägt bei den Paschtunen in Afghanistan.
- Ghazi: Ehrentitel für Muslime, die isch im Kampf gegen Ungläubige hervortaten. Aus dem 9. Jh.
- Haddsch: Pilgerfahrt nach Mekka. Beinhaltet viele spezielle Rituale
- Hadith: Die Mohammed zugeschriebenen Aussprüche und Taten ausserhalb des Korans. Nur zum Teil authentisch. Nach ihnen sollen die Sunniten ihr Leben ausrichten.
- HAMAS: palästinensische Islamistenbewegung
- Hidschab: Schleier - ist nach dem Koran keineswegs geboten. Div. Ausführungen siehe Tschador, Burqu'
- Hidschra: Die Auswanderung Mohammeds von Mekka nach Medina. Vom Kalifen Umar I. als Beginn der islamischen Zeitrechnung festgesetzt
- Ibn: Arab.: sohn
- Id el-adha: Opferfest: erinnert daran, dass Gott Abraham einst befahl, ihm seinen Sohn zu opfern. Ein Tier wird geschlachtet pro vermögende Person, 2/3 davon gehen an Arme
- Idschtihad: Unter Theologen nicht unumstrittene Methode zur selbständigen Auslegung religiöser Quellentexte
- Iftar: Fastenbrechen: Eine Dattel wird gegessen, danach gibts ein grosses Gelage. Vor Sonnenaufgang gibts ein grosses Frühstück
- Imam: Ursprünglich Synonym für chalifa, "Kalif", den Leiter der Gesamtgemeinde; bei den Sunniten Vorbeter
- bei den Schiiten das Oberhaupt der gesamten islamischen Gemeinde; er muss aus der Familie des Propheten stammen. Der letzte Imam gilt seit Jahrhunderten als verborgen, um am Ende der Zeiten als Mahdi (Welterlöser) ein Idealreich zu errichten. von hier
- Islam: arabisch für Hingabe, Ergebung in den Willen Gottes
- Islamismus: gewaltbereite, radikale Richtung des Islam
- Jama'at: wichtige pakistanisch-islamistische Partei
- Jerusalem: Mohammed soll in einer Nacht von Mekka nach Jerusalem geritten und vom Tempelberg mit seinem Pferd Burak in den Himmel aufgestiegen sein. Auf dem Tempelberg (Haram al-Scharif) sollte auch Abraham seinen Sohn Gott opfern. Auf dem Tempelberg stehen der Felsendom und die Al-Aksa-Moschee. Jerusalem ist das drittgröstes Heiligtum der Muslime.
- Jihad: siehe Dschihad
- Ka'ba: zentrales Heiligtum des Islam
- Kalif: Nachfolger, Vertreter des Gesandten Gottes. In der Anfangszeit gewählt, vereinte er alle öffentlichen Ämter, weltliche wie geistliche in seiner Hand; unter nachfolgenden Dynastien ein erblicher Würdentitel, der freilich - wie im Fall der späteren 'Abbasiden - nicht vor politischer Bedeutungslosigkeit schützte. Mit dem ende des Osmanischen Reiches 1924 wurde auch das Kalifenamt abgeschafft.
- Koran: Heilige Schrift des Islam
- Madrasa: Religionsschule, in welcher in erster Linie islamistische Indoktrinierung betrieben wird
- Mahdi: für das Ende der Zeiten erwarteter Erlöser
- [arabisch, "der von Gott Geleitete"] der im Islam erwartete letzte Erneuerer des Glaubens und Wiederhersteller der göttlichen Ordnung; der Glaube an Mahdi ist im sunnitischen Islam nur volkstümlich, im schiitischen Islam verbindlich. Als Mahdi wird ein Nachkomme des Propheten bzw. Alis erwartet, für den sich u. a. der Mahdi des Sudan (Mahdi 2.) ausgab. von hier
- Minarett: Turm einer Moschee
- Moslem / Muslim: "Der sich Gott unterwirft"
- Mudjaheddin: Gläubiger, der "Dschihad" ausübt
- Muezzin: Gebetsrufer
- Mufti: Rechtsgelehrter, der die Gläubigen in Fragen der Lebensführung berät und verbindliche Rechtsgutachten erstellt.
- Paschtunen: grösste Volksgruppe in Afghanistan; sunnitische Muslime, verwandt mit Iranern; traditionell Gastfreundschaft äusserst wichtig, Beilegung von Streit durch Stammesrat, Ausschluss von Frauen ausserhalb des Hauses
- Qadi: Vom Herrscher bestellter Richte, zu dessen Aufgaben unter anderem auch die Aufsicht über Stiftungen, Erbschaften etc. zählte.
- Qibla: Gebetsrichtung gen Mekka
- Ramadan: Fastenmonat (neunter Monat im islamischen Mondjahr): Zwischen Tagesanbruch und Sonnenuntergang keine Nahrung, kein Trinken, keine Genussmittel. Kinder, Kranke, Reisende, schwangere oder menstruierende Frauen sind davon ausgenommen. Beendet wird das Fasten jeden Tag mit dem Iftar.
- Schahada: Das islamische Glaubensbekenntnis: "Ich bezeuge, dass es keinen Gott ausser Gott gibt undMohammed sein Gesandter ist."
- Schahid: Märtyrer
- Schari'a: Das islamische Recht, das nach muslimischer Auffassung die von Gott gesetzte, für die ganze Welt gültige Ordnung enthält.
- "Dieser Begriff, der im Koran selbst nur wenige Male vorkommt und dort soviel wie "Pfad zur Quelle" oder allgemein "Pfad" bedeutet, meint das umfassende kanonische Recht und Gesetz des Islam, das sich im wesentlichen in den ersten zwei bis drei Jahrhunderten des Islam entwickelt hat. Zugespitzt könnte man sagen: Der Prophet Muhammad selbst wusste noch gar nichts von einer Scharia. Deren Schöpfer sind die "Fuqaha", die Sakraljuristen." Aus Lerch, 1996, S. 32.
- Die Scharia umfasst fünf Kategorien: obligatorisch, empfohlen, gleichgültig, unerwünscht, verboten.
- Schiiten: Angehörige einer der beiden Hauptkonfessionen des Islam, die einzig Ali und dessen Nachkommen aus der Ehe mit Fatima als rechtmässige Leiter der Gesamtgemeinde anerkennen. (v.a. Iran)
- Schweinefleisch: Verboten. Andere Tiere müssen rituell geschlachtet werden, um geniessbar zu sein
- Sufismus: Islamische Mystik
- Sultan: frühere Bezeichnung für Person direkt unter Kalif, mit Exekutivgewalt
- Sunna: Mündliche Überlieferung von Leben, Wirken und Aussprüchen des Propheten Mohammed; für die nach ihr benanten Sunniten zweite Glaubensquelle nach dem Koran.
- Sunniten: 90% der Muslime - Anhänger der Sunna (wobei es vier verschiedene Grundrichtungen gibt)
- Sure: Eines von insgesamt 114 Kapiteln in die der Koran gegliedert ist
- Taliban: "Seminaristen" paschtunische, puritanische Gläubige, die Korruption bekämpfen und zu einem möglichst ursprünglichen Islam, wie er zu Zeiten Mohammeds vorherrschte, zurückfinden wollen. Meist afghanische Flüchtlinge, wurden von den Pakistanern in strengen Koranschulen "gezüchtet", viele von ihnen sind Flüchtlinge, die nur die Schule kannten und sonst gar nichts - zum Teil Analphabeten, die den Koran auswendig lernen; Jegliches Vergnügen ist verboten, Korankenntnisse werden auf der Strasse abgefragt, wer eine Bibel besitzt kann mit der Todesstrafe belangt werden. Basis für ihr Rechtsverständnis ist eine streng ausgelegte Schari'a. Kerntruppe besteht aus Waisenknaben, die nur Flüchtlingslager und Schule kennen
- Tempelberg: siehe Jerusalem
- Tschador: Körper und Kopf, nicht jedoch das Gesicht bedeckender schwarzer Umhang
- Umma: Gemeinschaft aller Muslime
- Wahhabiten: puritanische Richtung, im 18. Jh. gegründet, wollen Islam auf seine ursprüngliche Form zurückführen. Strenge Unitarier --> keine Heiligenverehrung; keinerlei Genussmittel, bei kleinen Unterlassungen Exkommunion; alte Strafformen - Abhacken der Hand bei Dieben, Steinigung bei Ehebruch; absolutes Bilderverbot; 1740 übernimmt Mohammed Ibn Saud diese Gedanken - Basis vom heutigen Saudi Arabien; Unterstützung von Albanern, Tschetschenen, Taliban etc.
- Zakat: Almosensteuer
- Zia ul-Haq: Regierte Pakistan von 1977-1988. Träumte von Zusammenschluss eines islamistischen Afghanistan und Pakistan
- Zins: Im Islam herrschaft absolutes Zinsverbot