Inhalt: Feudalismus / Lehnswesen
- Wirtschafts- und Politiksystem
des Mittelalters, das in vielen Formen z.B. in Frankreich bis zur Französischen
Revolution vorherrschte
- Ursprung: Ritter - den
Kriegern sollte wirtschaftl. Selbständigkeit durch Landleihe ermöglicht
werden
- Leibeigenschaft: Sehr umfassende
Form einer rechtlichen und persönlichen Abhängigkeit eines Bauern
von einem Grundherren. Sie war meist erblich, ging also von den Eltern auf
die Kinder über und bedeutete Frondienstpflicht, Erbuntertänigkeit,
Abgabenpflichtigkeit sowie Unterordnung unter die grundherrliche Gerichtsbarkeit
- "Ein Lehnsmann erhielt
vom Lehnsherrn - ursprünglich war das nur der König, später
auch Reichsfürsten und niederer Adel - für Leistungen im Kriegsdienst
ein Stück Land inklusive der darauf lebenden Menschen "geliehen". Dafür
schuldete er dem Lehnsherrn Treue und bestimmte Dienstleistungen (vorwiegend
Kriegsdienste). Dieser Feudalismus schuf eine wechselseitige Abhängigkeit
zwischen dem Rechte verleihenden Lehnsherrn und den Lehnsleuten."
- Lehen werden mit der
zeit erblich (zu Beginn fallen sie zum Lehnsherrn zurück) - Lehnsleute
werden unabhängiger
- so entstanden neue Herrschaftsgruppen,
das Feudalsystem breitete sich aus. ERst die bürgerlichen Revolutionen
und Reformbestrebungen setzten dem Feudalsystem ein Ende. - in Deutschland
bis 1918
- Aristokratie "Herrschaft
der Besten" - oft erblicher Adel
- Adel als Edelleute, von
Geburt her, haben sich ursprünglich durch irgendwas ausgezeichnet
- Vasallität - freiwilliges
sich unterschutzstellen unter einen starken Herrn
- Vasall - Lehnsmann, erhält
Lehen (Feudum - fränk. für Vieh, Geld, Vermögen)
- Benefitium - Landleihe,
Leihe von Gütern, Burgen, Ländereien, Herrschaftsbereichen, Ämter,
Rechte, Renten, öffentl. Einkünfte etc.
König vergibt Grundbesitz
und Ämter gegen Amts- und Kriegsdienste an Kronvasallen (z.B. Herzöge,
Grafen, Bischöfe etc.- Grundherren)
Grundherren oder Lehnsleute verleihen Land und Ämter gegen Amts- und
Kriegsdienste an ihre Aftervasallen (Ritter, Äbte, Dienstmannen etc.)
Ritter schützen Bauern, Unfreie, geben ihnen Land zur Bearbeitung
und erhalten Naturalabgaben und Arbeitsdienste
Text aus Brockhaus: "Bezeichnung für eine Form der sozialen, wirtschaftlichen und politischen Ordnung, in der eine adlige Oberschicht vom Herrscher lehnsrechtlich mit Grundherrschaft sowie politischen und gesellschaftlichen Vorrechten ausgestattet wird. In West- und Mitteleuropa zeigte sich der Feudalismus im Hoch- und Spät-MA. in einer durch das Lehnswesen geprägten Gesellschaftsordnung. Durch die feudale Grundherrschaft erlangte hier die Oberschicht die volle Überlegenheit über die anderen Schichten, die teils in weitere feudale Stufen geordnet waren, teils als Untertanen (Hintersassen, Hörige, Leibeigene) ausserhalb des eigentlichen Lehnsverbandes standen. Die der obersten feudalen Gruppe nachgeordneten Schichten befanden sich zum Herrscher nur in einem mittelbaren Rechtsverhältnis. Eine strenge Hierarchie von Treuebeziehungen hielt dieses System zusammen."