- "Wenn eine grosse Zahl von Menschen eine gemeinsame
Abstammung, Sprache, Kultur, Geschichte, oft auch Religion und ein
gemeinsames Siedlungsgebiet hat, spricht man von einer Nation, genauer
von einer Kulturnation. Eine solche Kulturnation kann auf verschiedene
Staaten veteilt sein wie die deutsche. Stimmen die Staatsgrenzen mit
denen der Kulturnation ungefähr überein, spricht man von
einem Nationalstaat. 1870 fand der französische Schriftsteller
Ernest Renan eine andere Erklärung für den Begriff Nation:
"Eine Nation ist eine grosse Gemeinschaft ... Sie setzt die
Übereinstimmung, den klar ausgedrückten Willen voraus, das
gemeinsame Leben fortzusetzen. Die Existenz einer Nation ist ein
täglich erneutes Plebiszit (Volksbeschluss)." In der Schweiz zum
Beispiel leben Menschen unterschiedlicher Sprachen, in den USA
unterschiedlicher Abstammung zusammen und fühlen sich als
Schweizer oder Amerikaner. Man spricht in diesem Fall von einer
Staatsnation."
Aus "Geschichte und Geschehen". Stuttgart 2000.
- Nationalitätsprinzip
"Dieses erstmals 1848 geforderte und seit 1919/20 völkerrechtlich
anerkannte Prinzip besagt, dass bei der territorialen, politischen,
verfassungsrechtlichen, kulturellen Festlegung einer staatlichen
Ordnung die nationale Eigenart und Zugehörigkeit zu beachten ist.
In letzter Konsequenz läuft die strikte Anwendung des
Nationalitätsprinzips auf eine Staatenwelt hinaus, in der jede
Nation ihren eigenen Staat besitzt. In der Geschichte erwies sich die
Anwendung des Nationalitätsprinzip häufig als problematisch,
und zwar vornehmlich aus zwei Gründen: Zum einen war
strittig, wann ein Volksteil als eigenständige Nationalität
gelten kann; die Unterschiede zwischen einer Nation und einem
Volksstamm waren und sind fliessend. Zum andern erwies sich die
Anwendung des Nationalitätsprinzips überall da als
äusserst problematisch, wo verschiedene Nationalitäten seit
altersher innerhalb eines gemeinsamen Territoriums lebten, das ihnen
allen Heimat und Vaterland war, so dass bei konsequenter Verwirklichung
des Prinzips fast nur die Teilung des Landes oder die Aussiedlung einer
oder mehrere nationaler Minderheiten übrigblieb.
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