Inhalt: Grundrechte des deutschen Volkes
print this page
"§137. Vor dem Gesetz gilt kein Unterschied der Stände. Der Adel als Stand ist aufgehoben ... Die Deutschen sind vor dem Gesetz gleich ... Die öffentlichen Ämter sind für alle Befähigten gleich zugänglich. Die Wehrpflicht ist für alle gleich.
§138. Die Freiheit der Person ist unverletzlich ....
§139. Die Todesstrafe, ausgenommen, wo das Kriegsrecht sie vorschreibt ..., sowie die Strafen des Prangers, der Brandmarkung und der körperlichen Züchtigung, sind abgeschafft.
§140. Die Wohnung ist unverletzlich ...
§143. Jeder Deutsche hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äussern ...
§144. Jeder Deutsche hat volle Glaubens- und Gewissensfreiheit ...
§161. Die Deutschen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln ...
§162. Die Deutschen haben das Recht, Vereine zu bilden ...
§164. Das Eigentum ist unverletzlich ...
§168. Alle auf Grund und Boden haftenden Abgaben und Leistungen, insbesondere die Zehnten, sind ablösbar ...
§181. Rechtspflege und Verwaltung sollen getrennt und voneinander unabhängig sein."