Inhalt: Dreiklassenwahlrecht
Nach der Steuerleistung abgestuftes, 1849 in Preussen eingeführtes Zensuswahlrecht.
Es war öffentlich (also nicht geheim) und indirekt über Wahlmänner.
bis zu seiner Beseitigung 1918 wurde es so gehandhabt, dass man das Steueraufkommen
eines Wahlkreises drittelte und danach die Wähler in drei Klassen einteilte.
1849 entstammten der 1. Klasse 4,7%, der 2. Klasse 12,6% und der 3. Klasse
82,6% der Wähler. Jede dieser Klassen wählte im Wahlbezirk ein
Drittel der Wahlmänner und diese die Abgeordneten. Nicht Konservative,
sondern rheinische Liberale hatten dieses Wahlrecht vorgeschlagen, da es
den einzelnen Bürgern ein Stimmrecht "nach Massgabe ihrer Selbständigkeit,
ihrer Interessen und des Gewichts ihrer Beiträge zu den Staatslasten"
zuweisen sollte