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Argumente gegen das BGE (bedingungsloses Grundeinkommen) – Kurzversion

Auch wenn es manche nicht glauben wollen, ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) ist unmöglich. In diesem Artikel wird die Grundproblematik erörtert, eine ausführliche Version finden Sie hier

Von den Initianten der Initiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen wird ein bedingungsloses Grundeinkommen von 2500 Franken für Erwachsene und von 625 Franken für Kinder vorgeschlagen. Entscheidend ist allerdings, dass es zwei verschiedene Versionen des BGE gibt, was gerne verschwiegen wird.

In der ersten Version werden die Löhne um 2500 Franken gekürzt (vgl. Grafik) und alle Menschen mit Wohnsitz in der Schweiz würden das BGE erhalten. Es resultierte gemäss Bundesrat ein Fehlbetrag von 153 Milliarden Franken bei Kosten von 208 Milliarden Franken. Definitiv und zweifelsohne unfinanzierbar.

bgeGrafik anklicken für grössere Ansicht

Mit der zweiten Version würden aber scheinbar nur 25 Milliarden fehlen – lediglich gut 10 Prozent des gesamten Finanzierungsbedarfs. Bei Variante 2 würden die Löhne faktisch nicht gekürzt, es müssten aber die ersten 2500 Franken des Lohns vom Arbeitgeber an den Staat abgegeben werden, um danach vom Staat an den Arbeitnehmer als BGE ausgezahlt zu werden. Nicht Erwerbstätige würden das BGE bedingungslos erhalten. Wobei diese Bedingungslosigkeit zu Missbrauch nur so einladen würde – und einen Kontrollapparat nötig machen würde, der das Einsparpotential wohl mindestens aufheben würde.

Denn, da die ersten 2500 Franken des Monatslohns an den Staat gezahlt werden müssten, müssten Stundenlöhne unterbunden oder extrem hoch besteuert werden (Begründung vgl. ausführliche Version). Stundenlöhne wären aber wohl sehr beliebt, was mit Sicherheit zu einem Schwarzmarkt führen würde. Schwarzarbeit wäre aber auch sonst äusserst lukrativ. So könnte ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer folgenden Deal vorschlagen: wenn er schwarz arbeiten würde, bekäme er 1250 Franken mehr Lohn. Da der Arbeitgeber 2500 Franken einsparen würde (keine Abgabe an den Staat), wäre das eine Win-Win Situation für beide, da so auch der Arbeitgeber 1250 Franken einsparen würde. Es stellt sich deshalb die Frage, wozu überhaupt dieses komplexe Konstrukt notwendig wäre – man könnte ja auch einfach alles beim Alten belassen und den Nichtlohnerwerbstätigen das BGE auszahlen (Version 3). Das wäre aber kein Systemwechsel, es liessen sich nicht die beiden Versionen miteinander vermischen – und es wäre noch offensichtlicher, dass das Ganze nicht funktionieren kann.

Denn auch bei den Bezügern des BGE gäbe es grosses Missbrauchspotential. So könnte man eine 10 Personen-Wohngemeinschaft bilden und hätte 300’000 Franken pro Jahr einfach so zur Verfügung – bei den möglichen Ersparnissen eine Summe, mit der sich gut leben liesse – auch ohne Erwerbsarbeit. Der Staat hätte nur Ausgaben, keine Einnahmen. Es müsste auch verhindert werden, dass Menschen mit Wohnsitz in der Schweiz einen Zweitwohnsitz in einem Billiglohnland erwerben würden und so mit dem BGE günstig in einem anderen Land leben könnten. Etc.

Um solche und weitere Missbrauchsmöglichkeiten zu verhindern, müsste ein Überwachungsapparat aufgebaut werden, der die Grundidee des BGE ad absurdum führen würde: die Verringerung der Bürokratie und mehr Freiheit für den Einzelnen.

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2 Kommentare

  1. w 6. Juni 2016

    wie kann es Missbrauch geben wenn es keine Bedinung gibt? (ausser wohnsitz)
    ist schwarzarbeit mit dem heutigen system nicht auch billiger?

    • Martin Rey 6. Juni 2016 — Autor der Seiten

      Ein völlig bedingungsloses Grundeinkommen ist gar nicht möglich, da es nur schon den Wohnsitz als Bedingung braucht oder etwas Vergleichbares. Dies deshalb, weil die Lohnunterschiede zwischen den Staaten / Kontinenten viel zu gross sind. Sollte ein BGE finanzierbar sein, müssen jene, die arbeiten es quasi selbst bezahlen – und damit benötigt es auch hier eine Kontrolle. Es kriegt zwar jeder das BGE bedingungslos, aber wer einer Lohnarbeit nachgeht, muss die ersten 2500 dem Staat abgeben.

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